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2006-09-25


Die folgende Resolution wurde in der 24. Sitzung des III. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale vom 12. Juli 1921 angenommen….

1Die sozialistische Jugendbewegung ist entstanden unter dem Druck der verschärften kapitalistischen Ausbeutung der Arbeiterjugend und der Ausnützung durch den bürgerlichen Militarismus, als Reaktion gegen die Versuche, die Arbeiterjugend mit der bürgerlichen, nationalistischen Ideologie zu vergiften und als Reaktion gegen die Vernachlässigung der ökonomischen, politischen und kulturellen Forderungen der Arbeiterjugend durch die sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften in den meisten Ländern.

Die Schaffung von sozialistischen Jugendorganisationen geschah in den meisten Ländern ohne Hilfe der immer stärker opportunistisch und reformistisch werdenden sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften, in einzelnen Ländern sogar direkt gegen deren Willen. Die reformistischen sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften sahen in dem Aufkommen selbstständiger revolutionärer sozialistischer Jugendorganisationen eine ernste Gefahr für ihre opportunistische Politik. Durch eine bürokratische Bevormundung und die Aufhebung jeder Selbstständigkeit versuchten sie, die Jugendbewegung niederzuhalten, den Charakter der Jugendbewegung zu ändern und ihn ihrer Politik anzupassen.

2Der imperialistische Krieg und die Stellung der sozialdemokratischen Parteien in den meisten Ländern dazu mussten die Gegensätze zwischen den sozialdemokratischen Parteien und den internationalen revolutionären Jugendorganisationen vertiefen und zum offenen Konflikt treiben. Während des Krieges wurde die Lage der Arbeiterjugend durch Mobilisierung und Kriegsdienste, durch eine gesteigerte Ausbeutung in der Kriegsindustrie und Militarisierung hinter der Front unerträglich verschlechtert. Der beste Teil der sozialistischen Jugend nahm gegen den Krieg und den Nationalismus Stellung, trennte sich demgemäß von den sozialdemokratischen Parteien und ging zu eigenen politischen Aktionen über. (Internationale Jugendkonferenz, Bern 1915, Jena 1916.)

In ihrem Kampfe gegen den Krieg wurden die sozialistischen Jugendorganisationen durch die besten revolutionären Gruppen der Erwachsenen unterstützt und wurden so zum Sammelpunkt der revolutionären Kräfte. Damit hatten die Jugendorganisationen die Funktion fehlender revolutionärer Parteien übernommen, wurden zur Avantgarde im revolutionären Kampf und zu politisch selbstständigen Organisationen.

3Mit der Entstehung der K.I.1 und der K.P.2 in den einzelnen Ländern ändert sich die Rolle der revolutionären Jugendorganisationen in der gesamten proletarischen Bewegung. Durch ihre ökonomische Lage und ihre psychologische Eigenart ist die Arbeiterjugend für die kommunistischen Ideen leichter empfänglich und zeigt im revolutionären Kampf einen größeren revolutionären Enthusiasmus als die Erwachsenen Arbeiter, aber ihre Rolle als Avantgarde im Sinne des selbstständigen politischen Auftretens und der politischen Leitung übernehmen die Kommunistischen Parteien. Ein Weiterbestehen der K.J.O.3 als politisch selbstständiger und führender Organisation müsste zur Entstehung zweier miteinander konkurrierender kommunistischer Parteien führen, die sich nur durch das Alter ihrer Mitglieder unterscheiden.

4Die jetzige Rolle der K.J.O. besteht darin, die Massen der jugendlichen Arbeiter zu sammeln, sie kommunistisch zu erziehen und einzureihen in die kommunistische Kampffront. Die Zeit ist vorüber, in der kommunistische Jugendorganisationen sich auf die Arbeit zahlenmäßig kleiner Propagandavereine beschränken können. Als ein Mittel zur Gewinnung der breiten Massen der jugendlichen Arbeiter kommt neben einer zähen, mit neuen Methoden geführten Agitation die Einleitung und Führung von wirtschaftlichen Kämpfen durch die K.J.O. in Betracht.

Gemäß ihren neuen Aufgaben müssen die K.J.O. ihre Bildungsarbeiten erweitern und verstärken. Die Grundlage der kommunistischen Erziehung in der kommunistischen Jugendbewegung ist die aktive Teilnahme an allen revolutionären Kämpfen, welche mit der marxistischen Schulung eng verknüpft sein muss.

Eine weitere wichtige Aufgabe der K.J.O. in der nächsten Zeit ist die Zerstörung der zentristischen und sozialpatriotischen Ideologie in der Arbeiterjugend und die Loslösung von den sozialpatriotischen Jugendpflegern und Führern. Gleichzeitig müssen die K.J.O. alles tun, um den durch die Entwicklung zur Massenbewegung einsetzenden Verjüngungsprozess durch eine rasche Abgabe ihrer älteren Mitglieder an die K.P. zu fördern.

In der regen Beschäftigung mit allen politischen Problemen, in der Mitarbeit am Aufbau kommunistischer Parteien und in der aktiven Teilnahme an revolutionären Kämpfen und Aktionen zeigt sich der große grundsätzliche Unterschied zwischen kommunistischen Jugendorganisationen und den zentristischen und sozialpatriotischen Jugendvereinen.

5Das Verhältnis der K.J.O. zu den K.P. ist grundverschieden von dem der revolutionären Jugendorganisationen zu den sozialdemokratischen Parteien. In dem gemeinsamen Kampfe für eine rasche Durchführung der proletarischen Revolution ist die größte Einheitlichkeit und strengste Zentralisation notwendig. Die politische Leitung und Führung kann international nur bei der K.I., in den einzelnen Ländern nur bei deren Landessektionen liegen. Pflicht der K.J.O. ist es, sich dieser politischen Leitung (Programm, Taktik und politische Direktiven) unterzuordnen und sich in die gemeinsame revolutionäre Front einzugliedern. Bei der Verschiedenheit des revolutionären Entwicklungsgrades der einzelnen K.P. ist es notwendig, dass die Anwendung dieses Grundsatzes in Ausnahmefällen von dem E.K.4 der K.J.I.5 unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in den einzelnen Ländern bestimt wird. Die K.J.O., die ihre eigenen Reihen nach den Gesetzen der strengsten Zentralisation zu organisieren begonnen haben, werden gegenüber der K.I. als Trägerin und Führerin der proletarischen Revolution eiserne Disziplin üben. Die K.J.O. haben sich innerhalb ihrer Organisation mit allen politischen und taktischen Fragen zu beschäftigen, Stellung zu nehmen und innerhalb der K.P. ihres Landes, aber nie gegen sie, im Sinne der gefassten Beschlüsse zu wirken. In Fällen ernster Meinungsverschiedenheiten zwischen K.P. und K.J.O. ist das Appelationsrecht an das E.K. der K.I. auszunützen. Die Aufgabe ihrer politischen Selbstständigkeit bedeutet auf keinen Fall den Verzicht auf die organisatorische Selbstständigkeit, die aus erzieherischen Gründen unerlässlich ist. Da zur erfolgreichen Führung des revolutionären Kampfes die stärkste Zentralisation und die größte Einheitlichkeit notwendig sind, soll in jenen Ländern, wo infolge der historischen Entwicklung eine große Abhängigkeit der Jugend von der Partei besteht, dieses Verhältnis in der Regel aufrechterhlten werden; bei Differenzen zwischen beiden Organen entscheidet das Exekutivkomittee der Kommunistischen Internationale in Gemeinschaft mit dem Exekutivkomittee der Kommunistischen Jugendinternationale.

6Eine der nächsten und wichtigsten Aufgaben der K.J.O. ist die restlose Aufräumung mit allen, aus der Periode der absoluten Autonomie in ihren Reihen übrig gebliebenen Resten der Ideologie von der politischen Führerrolle. Die Jugendpresse und der gesamte Organisationsapparat der K.J.O. müssen restlos benutzt werden, die Jugendlichen völlig zu durchdringen mit dem Gefühl, Soldat und verantwortliches Mitglied der einigen kommunistischen Partei zu sein.

Dieser Aufgabe müssen die K.J.O. um so mehr Aufmerksamkeit, Zeit und Arbeit widmen, als sie beginnen, durch Gewinnung größerer Scharen jugendlicher Arbeiter zur Massenbewegung zu werden.

7Das enge politische Zusammenwirken der K.J.O. mit den K.P. muss auch in einer festen organisatorischen Verbindung beider Organisationen zum Ausdruck kommen. Unbedingt erforderlich ist eine ständige gegenseitige Vertretung der Organisations- und Parteispitzen, der Kreis-, Bezirks- und Ortsgruppen bis hinab zu den Zellen der kommunistischen Gruppen im Betrieb, in den Gewerkschaften, wie eine starke gegenseitige Beschickung aller Konferenzen und Kongresse. Auf diese Weise wird es der K.P. möglich, dauernd auf die politische Linie und Tätigkeit der Jugend einzuwirken und die Jugend zu unterstützen und andererseits der Jugend, wirksamen Einfluss auf die Partei auszuüben.

In noch engerer Weise wie das Verhältnis der K.I. zu den K.P., ordnet sich das Verhältnis zwischen der K.J.I. und der K.I. Die Aufgabe der K.J.I. besteht in der zentralisierten Führung der kommunistischen Jugendbewegung, der Unterstützung und Förderung der Einzelverbände mit moralischen und materiellen Mitteln, der Schaffung neuer K.J.O., wo solche nicht bestehen, und der internationalen Propaganda für die kommunistische Jugendbewegung und ihr Programm. Die K.J.I. ist ein Teil der K.I. und unterordnet sich als solcher den Beschlüssen des Kongresses der K.I. und deren E.K. Im Rahmen dieser führt sie ihre Arbeit und wirkt als Vermittlerin des politischen Willens der K.I. in allen ihren Sektionen. Durch eine starke gegenseitige Delegation und ein enges, dauerndes Zusammentreten wird die ständige Kontrolle durch die K.I. und die fruchtbarste Arbeit der K.J.I. auf allen ihren Gebieten in ihrer Tätigkeit, (Leitung, Agitation, Organisierung, Festigung und Stützung der K.J.O.) gesichert.

 

Notizen…

1. K.I. – Kommunistische Internationale
2. K.P. – Kommunistische Partei(en)
3. K.J.O. – Kommunistischen Jugendorganisation(en)
4. E.K. – Exekutivkomittee
5. K.J.I. – Kommunistische Jugend-Internationale

Quelle…

Abgeschrieben: Die Kommunistische Internationale: Thesen, Leitsätze, Resolutionen. Band II. interlit. S. 180



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